Die Einladungen und Protokolle des Wahlausschusses zum 70. Studierendenparlament
findet ihr hier.
Hier könnt ihr euch die Wahlzeitung der Wahlen zum 70. Studierendenparlament anschauen. Darin findet ihr die Standorte der Urnen, eine Erklärung des Wahlmodus und die Personen der zur Wahl
antretenden Listen in ihren Artikeln.
Wahlaufruf zur Wahl
des 70. Studierendenparlamentes der Verfassten Studierendenschaft der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz
Die Wahlen zum 70. Studierendenparlament (StuPa) finden
am Do, 16. & Fr, 17.05.19 sowie am Mo, 20.05.19,
je 09:30-16:30 Uhr
und am Di, 21. Mai 2019, 09:30-13:30 Uhr
statt.
Wahlberechtigte:
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Wahlberechtigt sind alle beitragspflichtigen Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
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Eine Wahlbenachrichtigungskarte wird zur Wahl des Studierendenparlaments nicht versandt.
Stimmabgabe:
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Zur Ausübung des Wahlrechts sind in der Regel die Eintragung im Verzeichnis der Wahlberechtigten
und die Vorlage des Studierendenausweises und eines Lichtbildausweises erforderlich.
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Studierende, die keinen Studierendenausweis vorlegen können, ihre Wahlberechtigung aber
anderweitig nachweisen können, erhalten im Wahllokal die Gelegenheit zur Briefwahl.
Wahlgrundsätze, Auszählung und Verteilung der Sitze:
Fristen:
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Abgabe der Wahlvorschläge (Zentrallisten): Am Dienstag, 30.04.19 und Donnerstag,
02.05.19 in den Räumen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), Staudingerweg 21, 55128 Mainz, (bitte frühzeitig abgeben!) jeweils von 08-16 Uhr. Die Frist endet am
Donnerstag, den 02.05.2019 um 16:00 Uhr.
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Abgabe der Artikel für die Wahlzeitung (zwei Seiten à 16cm x 25cm): Bis Montag,
06.05.2019 in den Räumen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), Staudingerweg 21, 55128 Mainz. Die Frist endet um 16:00 Uhr.
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Vordrucke für Wahlvorschläge und Wahlzeitungsartikel werden in den Räumen des Allgemeinen
Studierendenausschusses (AStA), Staudingerweg 21, 55128 Mainz, ab dem 16.04.2019 bereitgehalten.
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Ab dem 02.05.2019 können auch Briefwahlunterlagen schriftlich beim Wahlausschuss beantragt
und persönlich oder durch eine schriftlich beauftragte Person gegen Einreichung einer Kopie des Studierendenausweises im AStA abgeholt werden.